Schule am Lindhoop
OBS Kirchlinteln
 

Informationen für Erziehungs-    berechtigte                              

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf unserer Homepage finden Sie Informationen rund um den schulischen Alltag:
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unterrichtsstruktur an unserer OBS
Gewichtung von Teilleistungen 
• Informationen zum Datenschutz
* Schulanmeldung
* Veränderungsanzeige


Schulregeln

• Leitbild
Schulordnung
• Übersicht der Fachkonferenzleitungen
• Vermeidung von Unterrichtsstörungen
Stufenplan Zigarettenkonsum
Stufenplan Drogen 
• Beschwerdekonzept
Berufsorientierung
Durchführungsbestimmungen Praktikum
Berufsorientierungsmesse_Info Eltern Klassen 5-7 und  Klassen 8-10
Berufsorientierung Firmen und Kontaktdaten

Anne Grube (Schuldirektorin)


Informationen zum Schulablauf bei schlechten Witterungsbedingungen


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
...
Der Wetterbericht sagt Schnee und Glätte voraus. Für den Fall, dass dieses eintritt möchte ich Ihnen noch einmal folgende Informationen zukommen lassen.
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kommt es zu kurzfristigen Schulausfällen. Insbesondere in ländlichen Gebieten kann Glätte den Schulbusverkehr beeinträchtigen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, treffen die dafür zuständigen Landkreise in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Radiosender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Auch an dieser Stelle werden gemeldete Schulausfälle aufgelistet.
Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse 

http://www.vmz-niedersachsen.de. Im Service-Bereich klickt man einfach auf das Stichwort „Schulausfälle“.
Ich werde Sie per Mail über anstehende Schulausfälle informieren, sobald wir hiervon erfahren.
Eine Notbetreuung an Schulausfalltagen ist gewährleistet.
Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Grundsätzlich gilt, dass Eltern und Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
In diesen Fällen informieren Sie bitte das Sekretariat über das Fehlen des Kindes.
Mit freundlichem Gruß
Anne Grube (Oberschuldirektorin)